Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Eigentumsvorbehalt
Die verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. Der Käufer verpflichtet sich, bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises weder durch Verkauf, Verpfändung, Vermietung, Verleihung oder in sonstiger Weise über die Ware zu verfügen.

§ 2 Änderungsvorbehalt
Serienmäßig hergestellte Ware wird nach Muster oder Abbildung verkauft.

Handelsübliche und für den Käufer zumutbare Lieferfrist:

§ 3 Lieferfrist
a) Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Geldeingang beim Verkäufer. Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer eine angemessene Nachlieferfrist – beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer oder im Falle kalendermäßig bestimmte Lieferfrist mit deren Ablauf zu gewähren. Liefert der Verkäufer bis zum Ablauf der gesetzten Nachlieferfrist nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
b) Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb des Verkäufers oder bei dessen Vorlieferanten, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeit entsprechend. Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann nicht innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist nach Eingang des Mahnschreibens des Käufers beim Verkäufer an den Käufer erfolgt. Im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfrist beginnt mit deren Ablauf die zu setzende Nachfrist.
c) Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schadensersatz statt der Leistung bleiben unberührt.

§ 4 Montage
a) Hat der Verkäufer hinsichtlich der Montage aufzuhängender Einrichtungsgegenstände Bedenken wegen der Eignung der Wände, so hat er dies dem Käufer vor der Montage mitzuteilen.
b) Die Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vertragsgegenständlichen Leistungsverpflichtungen des Verkäufers hinausgehen. Werden dennoch solche Arbeiten auf Verlangen des Käufers von den Mitarbeitern des Verkäufers ausgeführt, berührt dies nicht das Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer.

§ 5 Gefahrübergang
Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den Kaufpreis zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe auf den Käufer über.

§ 6 Abnahmeverzug
Gerät der Käufer mit der Abnahme der Ware in Verzug, so kann der Verkäufer ihm eine angemessene Frist mit der Erklärung bestimmen, dass er die Abnahme nach dem Ablauf der Frist ablehnt. Nach dem Ablauf der Frist ist der Verkäufer berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

§ 7 Rücktritt
a) Der Verkäufer braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsschluss eingetreten sind, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar waren und der Verkäufer die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat und er ferner nachweist, sich vergeblich um Beschaffung gleichartiger Ware bemüht zu haben.
b) Der Verkäufer ist zum Rücktritt berechtigt, wenn der Käufer über die für seine Kreditwürdigkeit wesentlichen Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat, die den Leistungsanspruch des Verkäufers in begründeter Weise zu gefährden geeignet sind. Ein Rücktrittsrecht wird dem Verkäufer ferner zugestanden, wenn der Käufer wegen objektiver Zahlungsunfähigkeit seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde.

§ 8 Gewährleistung
a) Der Käufer einer mangelhaften Sache kann zunächst Nacherfüllung verlangen, wobei er das Wahlrecht zwischen Mangelbeseitigung (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung einer mangelfreien Ware hat.
b) Der Verkäufer kann die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt.
c) Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder nicht in angemessener Frist erbracht wurde oder vom Verkäufer endgültig verweigert wurde.
d) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die der Käufer zu vertreten hat (wie z. B. Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, unsachgemäße Behandlung etc. entstanden sind).
e) Die Gewährleistungsansprüche verjähren entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Regelung. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe zu laufen.

§ 9 Haftungsbegrenzung
a) Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die er, sein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe durch einfache Fahrlässigkeit verursacht hat.
b) Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

§ 10 Zahlung
a) Unsere Rechnungen sind bar durch Vorauskasse oder per Nachnahme ohne Abzug zu begleichen. Wenn nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich alle Lieferungen zuzüglich der Fracht-, Verpackungs- oder/und Portokosten.
b) Unsere Verkäufer sind nur bei Vorlage einer gültigen Inkassovollmacht zum Inkasso berechtigt. Diese Inkassovollmacht ist auf das Kalenderjahr beschränkt und bedarf einer jährlichen Neuausstellung. Sie ist nicht übertragbar.

§ 11 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Ist der Käufer Vollkaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, so ist der Sitz der Firma des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand.